Betriebsanweisung

Elektrischer Sprengzünder

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz

Betriebsanweisung

Elektrischer Sprengzünder

Betrieb: Ihr Unternehmen · Arbeitsplatz: Allgemeiner Laborarbeitsplatz
SignalwortGefahr
H201H360DfH373H411

Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Explosivstoff; Explosion durch Hitze, Funken, Flammen oder Schlag möglich.
  • Kann das Kind im Mutterleib schädigen; kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • Kann bei längerer oder wiederholter Exposition Organe schädigen.
  • Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

  • Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Von Hitze, Funken, offener Flamme und heißen Oberflächen fernhalten.
  • Nicht rauchen; elektrostatische Entladungen vermeiden.
  • Nicht stoßen, reiben, werfen oder mechanisch beanspruchen.
  • Nur mit erhöhter Vorsicht handhaben.
  • Trocken, gut belüftet und dicht geschlossen bei -30 °C bis +40 °C lagern.
  • Nicht zusammen mit Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln oder Arzneimitteln lagern.

Verhalten im Gefahrfall

  • Bei Brand Explosionsgefahr beachten.
  • Bei Brand Bereich räumen und aus sicherer Entfernung bekämpfen.
  • Brand bei Explosivstoff nicht bekämpfen, wenn Brand das Produkt erreicht hat.
  • Bei möglicher Exposition oder Beschwerden sofort ärztlichen Rat einholen.

Erste Hilfe

  • Nach Einatmen: an die frische Luft bringen und ruhig halten.
  • Bei Atemwegsreizung oder Atemnot ärztliche Hilfe veranlassen.
  • Nach Explosion mit Brandwunden, Verletzungen oder Splittern sofort ärztlich versorgen lassen.
  • Nach Verschlucken Mund ausspülen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
  • Bei Explosionsverdacht immer ärztliche Hilfe aufsuchen.

Sachgerechte Entsorgung

  • Beschädigte oder fehlerhafte Produkte nur nach Herstelleranweisung entsorgen.
  • Entschärfung nur durch befugte Fachkundige durchführen lassen.
  • Entsorgung nach geltenden Vorschriften und örtlichen Regelungen vornehmen.
  • Leere Verpackungen dem Recycling zuführen.
  • Kontaminierte Verpackungen vorschriftsgemäß entsorgen.